Wie wir miteinander umgehen
- Ich grüße höflich und spreche leise.
- Ich nehme auf alle, besonders auf jüngere und schwächere Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, selbstverständlich Rücksicht.
- Ich achte darauf, dass ich niemanden verletze – weder körperlich noch mit Worten.
- Ich löse Konflikte gewaltfrei, ich entschuldige mich für meine Fehler. Wenn nötig, wende ich mich an eine Aufsichtsperson.
Wie wir uns im Unterricht verhalten
- Ich arbeite im Unterricht aufmerksam mit und erledige meine Hausaufgaben sorgfältig.
- Ich darf das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht ohne Absprache verlassen.
- Ich gehe mit meinen eigenen Schulsachen und den Einrichtungsgegenständen sorgfältig um.
- Ich lasse mein Handy und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche.
- Abfälle sortiere ich richtig und werfe sie in der Klasse in den richtigen Behälter.
- Meinen Schultisch verlasse ich nach dem Unterricht aufgeräumt.
- Ich halte mich an die festgelegten Klassen- und Gesprächsregeln.
- Ich störe meine Mitschüler und Mitschülerinnen nicht beim Arbeiten.
Wie wir uns in den Pausen verhalten
- Im WC benehme ich mich gemäß den vorgeschriebenen Hygieneregeln.
- Auf dem Weg in die Garderobe und in der Garderobe verhalte ich mich ruhig und angemessen.
- Ich halte mich an die vereinbarten Pausenregeln im Bereich des Schulhauses und des Schulhofes.
- Damit ich meine Jause genießen kann, bleibe ich auf meinem Platz sitzen.
Verhalten im Schulhaus
- Die Öffnung des Schulhauses erfolgt um 07:00 Uhr. Die Kinder werden von 07:00 bis 07:30 Uhr von der Schulwartin beaufsichtigt und haben deren Anweisungen Folge zu leisten.
- Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nach Unterrichtsschluss verboten (außer GTS-Schüler und -Schülerinnen).
- Im Schulhaus besteht Hausschuhpflicht.
- Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Konsequenzen
- Ich bemühe mich stets die Schul- und Hausordnung einzuhalten. Gelingt es mir nicht, führt die Lehrerin/der Lehrer mit mir ein Gespräch. Versäumte Pflichten werden nachgeholt.
- Gelingt es mir wiederholt nicht, die Regeln einzuhalten, habe ich ein Gespräch mit der Schulleitung.
- Auch meine Erziehungsberechtigten werden informiert und zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.
- Bei anhaltender Disziplinlosigkeit oder bei Selbst- und Fremdgefährdung werde ich von Schulveranstaltungen ausgeschlossen (Wandertag, Sommersportwoche, schulbezogene Veranstaltungen, religiöse Übungen etc.).
- Schaffe ich es nicht, mein Verhalten zu ändern, bitten die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer und die Schulleitung außerschulische Experten um Unterstützung.
Besondere Regeln aufgrund der Corona-Pandemie
Ich halte mich an die aktuell gültigen Corona-Maßnahmen:
- Ich halte genügend Abstand.
- Ich trage meine Maske ordentlich (über Mund und Nase).
- Ich wasche meine Hände mehrmals am Tag.
- Ich führe die vorgeschriebenen Tests durch.
Regeln für Lehrer und Lehrerinnen
- Die Aufsichtspflicht (§ 51 des Schulunterrichtsgesetzes) beginnt um 07:30 Uhr, ist auch in den Pausen gegeben und endet mit Unterrichtsschluss beim Schultor.
- Der unterrichtende Lehrer/die unterrichtende Lehrerin verlässt den Klassenraum nur in dringenden Fällen.
- Der Unterricht wird qualitätsvoll und durch den Einsatz von modernen Medien abwechslungsreich gestaltet.
- Auf Stärken und Schwächen der Kinder wird bestmöglich eingegangen.
- Ein wertschätzender und respektvoller Kontakt mit den Erziehungsberechtigten wird gepflegt. Erziehungsberechtigte werden in individuellen Gesprächen, bei Bewertungsgesprächen und Elternsprechtagen über die Leistungen der Schüler und Schülerinnen informiert.
- Die Lehrerinnen und Lehrer sind im Umgang mit den Kindern gerecht, geduldig, wertschätzend und verständnisvoll und setzen Grenzen.
Regeln für Erziehungsberechtigte
- Wenn ein Kind aus wichtigen Gründen (Gesundheit, familiäre Angelegenheit) später kommt oder vor Unterrichtsschluss die Schule verlässt, muss es bis zur Klasse gebracht oder in der Klasse abgeholt werden (Änderungen, bedingt durch Corona, sind möglich).
- Für mutwillige Beschädigungen durch das Kind muss von den Erziehungsberechtigten Schadensersatz geleistet werden.
- Im Krankheitsfall wird das Kind telefonisch oder per Schoolfox krank gemeldet. Erziehungsberechtigte informieren sich über den versäumten Unterrichtsstoff.
- Die Erziehungsberechtigten lesen und bestätigen alle schulischen Informationen auf Schoolfox und im Elternheft.
- Die Erziehungsberechtigten unterstützen ihr Kind bei der schulischen Arbeit, um gemeinsam einen bestmöglichen Lernerfolg zu erreichen.
- Die Erziehungsberechtigten nehmen die Schule ernst (Vorbildwirkung) und sorgen dafür, dass die Unterrichtsmaterialien vollständig vorhanden sind.